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Letztes Update: 16.12.2008
CLUB - RICHTLINIEN
ab sofort durch Anpassungan an Richtlinien / Satzungen anderer Katzen-Sitter-Club´s gültig.
Die Richtlinien werden Neumitgliedern sofort ausgehändigt und allen anderen Mitgliedern mit dem Unterlagenversand (immer ca. Dezember/Januar)zugestellt
Club - Allgemein
Grundsätzliches
Der Katzen - Sitter - Club
wurde am 1.1.1998 offiziell gegründet.
Er bemüht sich vorwiegend um Mitglieder aus den Städten:
Hochtaunuskreis:
Bad Homburg / Königstein / Kronberg / Oberursel / Steinbach
MainTaunuskreis:
Bad Soden / Eschborn / Kelkheim / Liederbach
Schwalbach / Sulzbach
und deren Stadtteile
Ziel und Zweck ist, daß Clubmitglieder Katzen der anderen Clubmitglieder ehrenamtlich, gegenseitig und unentgeltlich bei Abwesenheiten der Katzenbesitzer betreuen.
Der Normalfall ist: die Katzen bleiben in ihrer gewohnten Umgebung und die Betreuer gehen morgens und abends dorthin um Futter/Wasser zugeben, Toilette zu reinigen.
Evtl. werden zwischen den Parteien noch zusätzliche Dinge vereinbart, wie z. B. Briefkasten leeren; Blumen gießen usw.....
Der Zustand der Wohnungen (Katzenbesitzer und Betreuer) muss für Katze und Katzensitter zumutbar sein.
Die Art und Weise der Betreuung wird zwischen den jeweiligen Parteien individuell abgesprochen.
Der Katzen - Sitter - Club kann hierbei nur beratend und eingeschränkt vermittelnd tätig sein.
1 Club-Mitglieder-Richtlinien
1.1 Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Katzen-Sitter-Club ist, dass die Katzen keine übertragbaren Krankheiten haben, den unter Ziffer 2.3 der Club-Einzel-Richtlinien genannten Impfschutz haben und frei von Ungeziefer sind.
Sollte sich Gegenteiliges herausstellen, ist der Vorstand berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Gleiches gilt bei mangelhaften hygienischen Verhältnissen in der Wohnung des Katzenhalters.
Siehe dazu auch Ziffer 2.5. der Einzel-Club-Richtlinien.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlungseingang des Beitrages.
Die dem Katzen-Sitter-Club mitgeteilten Mitgliederdaten sind ausschließlich zum Bedarf des Katzen-Sitter-Club zu verwenden.
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit zum Ende des Laufenden Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Beitrags-Rückerstattung.
1.2 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 EURO
und ist pro Jahr und Mitglied.
Er ist unabhängig vom Eintrittsdatum und für das jeweilige Kalenderjahr fällig.
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe
von 10,00 EURO erhoben.
Der jährliche Beitrag dient der Abdeckung clubinterner Ausgaben wie Porto, Telefon, Fotokopien, Versandmaterial, evtl. Mietkosten f. Versammlungsräume usw.....
Der Mitgliederbeitrag wird in der Regel einmal jährlich per Bankeinzug - auf der Basis einer vom Mitglied erteilten Einzugsermächtigung - erhoben.
Mitglieder, die eine andere Zahlungsweise wünschen (Barzahlung; Überweisung etc.) sollten ihren Beitrag für das laufende Jahr bis spätestens zum 30. April ohne weitere Aufforderung entrichtet haben.
Nach dem 30.04. ergehen für nicht gezahlte Beiträge im Laufe des Jahres 1-3 Erinnerungen.
Im Dezember des lfd. Jahres ergeht eine letztmalige Mahnung auf Zahlung der Beiträge - diesmal für das lfd. Jahr und das Folgejahr = zwei Beiträge -
zur Zahlung bis spätestens 31. januar des Folgejahres.
Beispiel: lfd. Jahr=2008 / Folgejahr = 2009.
Bei Nichtzahlung erlischt die Mitgliedschaft automatisch zum 31. Januar des Folgejahres.
Der Clubbeitrag und die Aufnahmegebühr kann bei Bedarf jederzeit (in einem Mitgliedertreffs oder per Rundschreiben an alle) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.
Die Beitragsänderung / Änderung der Aufnahmegebühr kann auch vom Vorstand schriftlich vorangekündigt und mitgeteilt werden.
Hierbei werden nur die eingehenden Gegenstimmen im Verhältnis zur Mitgliederzahl des letzten Monats vor der Beitragsänderung für eine Mehrheitsfeststellung berücksichtigt.
1.3 Beitragszahlung
Erstbeitrag lfd.Jahr und Aufnahmegebühr bei Clubaufnahme.
Der regelmäßige Beitrag für die nachfolgenden Jahre ist dann
bis spätestens 30. April des Beitragsjahres zu leisten.
Danach erfolgen 1-3 Erinnerungen und mit einer weiteren Erinnerung eine Fristsetzung zur Zahlung des beitrages für das lfd. Jahr und das Folgejahr bis zum 31.01. des Folgejahres.
Sind dann die Beiträge des vergangenen Jahres wie auch des Folgejahres (also zwei Beiträge) bis zum 31.01. des Jahres nicht geleistet, endet die Mitgliedschaft automatisch zu diesem Termin.
Die Mitglieder ersehen die Veränderungen des Mitgliederbestandes dann in der neuen aktuellen Mitgliederliste.
Der Vorstand behält sich vor, bei Nichtleistung des Beitrages ab dem 1. Juli (Beitragsjahr) bei einer evtl. Mitgliederanfrage zu einer Betreuung von dieser Betreuung abzuraten.
1.4 Kündigung
Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Monats von beiden Seiten gekündigt werden.
Unabhängig davon ist der volle Beitrag für das Beitragsjahr (= Kalenderjahr) zu entrichten.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im lfd. Jahr wird ein bereits gezahlter Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
1.5 Vorstand
Der Vorstand des Katzen - Sitter - Club´s besteht aus der/dem Vorsitzenden und kann bei Bedarf auf bis zu drei weiteren, ehrenamtlich tätigen Mitgliedern erweitert werden.
Für die bis zu drei weiteren Vorstandsmitglieder sind die Funktionen „2.Vorsitz“, „Kasse“ und „Schriftführung“ vorgesehen, die aber auch in Personalunion wahrgenommen werden können.
Die Vorstandsmitglieder des Club´s können alle zwei Jahre durch die Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen neu gewählt werden.
Ausnahme: 1.Vorsitz und 2.Vorsitz werden jeweils um ein Jahr versetzt gewählt, um eine kontinuierliche Clubführung zu gewährleisten.
Die Namen der Funktionsträger werden im Versammlungs-protokoll festgehalten.
Die Wahlen u/o Mitgliederversammlungen sind nicht zwingend vorgeschrieben und werden nur auf Antrag von mind. 25% der Mitglieder durchgeführt.
Der geschäftsführende Vorstand erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung für Telefonate, Mails, Post etc. (zahöbar vierteljährlich).
Der Vorstand ist ermächtigt nach eigenem Ermessen über die Verwendung von evtl. Überschüssen aus den Mitgliedsbeiträgen zu entscheiden.
Vorrangig ist die Bildung einer Rücklage für die Existenzsicherung des Katzen-Sitter-Club´s.
Die verbleibenden Überschüsse sind allein für Spenden oder Zuschüsse an förderungswürdige Katzenschutz-/Tierschutzorganisationen oder Tierheime zu verwenden.
Voraussetzung für diese Spenden oder Zuschüsse ist, daß sich die Empfänger auch dem Katzenschutz widmen.
Die Abstimmung im Vorstand über Höhe und Empfänger der jeweiligen Zuwendung muß einstimmig sein
Der Vorstand lädt mindestens einmal im Jahr zu einem Informationsabend ein.
1.5.1 Vorstand zur Neugründung des Katzen - Sitter - Club´s:
Neuwahl zum/zur Vorsitzenden erstmalig nach drei Jahren seit Gründung.
Neuwahl zum/zur stellvertr. Vorsitzenden nach zwei Jahren seit Gründung.
Die Namen der Funktionsträger werden im Versammlungsprotokoll festgehalten.
1.5.2 Bei Neugründung des Katzen - Sitter - Club´s in 1998 wurde beschlossen:
dass Herr Paul Kemmerer und Frau Sybille Ekl die geschäfte des Katzen-Sitter-Club bis auf weiteres alleine führen. Eine Änderung kann nur durch neuwahlen in einer Mitgliederversammlung erfolgen.
Frau Sybille Kemmerer (vormals Ekl) ist in 2007 verstorben.
Sitz des Katzen-Sitter-Clubs ist:
61449 STEINBACH / Ts
c/o Paul Kemmerer, Frankfurter Str. 13,
61449 Steinbach/Ts
Tel.: 06171 / 98 21 46 / -47 Fax: 06171 / 98 21 48,
e-Mail: ksc-kemmerer@t-online.de
Internet: http://www.katzensitter-club.de
oder http://www.katzensitterclub.de
Richtlinien
für die Betreuung / Aufnahme der Katzen (Katzensitting)
ab sofort durch Anpassungan an Richtlinien / Satzungen anderer Katzen-Sitter-Club´s gültig
Grundsätzliches
Die Betreuung der Katzen wird letztendlich zwischen den Parteien Betreuer ( Katzenbesitzer) individuell abgesprochen.
Diese Richtlinien dienen als Grundlage, auf die sich ggf. ein Mitglied berufen oder auch eine Betreuung ablehnen kann.
Eine Betreuung kann auf der Grundlage dieser Richtlinien vereinbart werden, wenn beide Parteien diese für verbindlich anerkennen.
In jedem Fall sollten die Betreuer/Katzenbesitzer in den nachfolgenden Punkten für klare Informationen sorgen und ggf. Absprachen treffen.
2 Club-Einzel-Richtlinien
2.1 Sterilisation/Kastration
Die Katzen sollten sterilisiert / kastriert sein
2.2 Gesundheit allgemein
Die Katzen sollten gesund und frei von Ungeziefer sein.
Über einen aktuellen Flohbefall sollten beide Seiten informiert sein; evtl. ist eine Fortsetzung der Entflohbehandlung während der Betreuungszeit der Katzen notwendig.
Tierärzte empfehlen auch Entwurmung !
Die Katzen dürfen zum Zeitpunkt der Betreuung keine übertragbaren Krankheiten haben.
Lag in den letzten 12 Monaten eine ansteckende Infektionskrankheit (zum Beispiel FIP,FIS oder FIV bei den zu betreuenden Katzen u/o den Katzen des Betreuers) vor, sollten beide Seiten darüber informiert sein.
Dies insbesondere, wenn im letzten halben Jahr ein Tier von einer ansteckenden Infektionskrankheit betroffen war.
In diesem Falle wird eine Beratung durch einen Tierarzt betreffend Vorsorge oder besonderer Maßnahmen empfohlen!
2.3 Gesundheit und Impfungen
Eine rechtzeitige Kastration verhindert bei weiblichen Tieren Dauerrolligkeit und Gebärmutterentzündungen, bei Katern unnötiges Markieren und reduziert u. U. das Streunen.
Die Katzen müssen in jedem Falle Impfschutz gegen KATZENSEUCHE und KATZENSCHNUPFEN und evtl. LEUKOSE haben.
(Übertragungsgefahr durch den Betreuer auf eigene Katzen)
Bei Freilauf der Katzen muß zusätzlich Impfschutz gegen Tollwut bestehen.
Dies sind Voraussetzungen für die Aufnahme im Katzen-Sitter-Club und durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.
Der Impfschutz darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Da die Impfungen für FIP/FIS/FIV und Leukose derzeit noch umstritten sind, sprechen Sie darüber mit Ihrem Tierarzt/Tierärztin. Bei FIP/FIS/FIV ist in jedem Falle eine Absprache mit dem Arzt/Ärztin erforderlich.
Allgemein, aber insbesondere bei Aufnahme von Katzen von einem anderen Clubmitglied, sollte der Impfschutz der zu betreuenden Katzen spätestens vier Wochen vor Aufnahme erfolgt sein.
Dies auch, um den Betreuenden nicht mit evtl. Komplikationen durch die Impfung und kurz nach der Impfung zu belasten.
Eine jährlich Entwurmung bis zum 10. Lebensjahr wird empfohlen. Danach ärztlich Absprache.
2.4 Tierarztbesuche
Falls es den Betreuern notwendig erscheint, können die Katzen nach Absprache zum Tierarzt des Katzensitters (oder Tierarzt des Katzenbesitzers) gebracht werden.
Entstehende Arzt-, Medikamenten- und ggf. Transportkosten gehen zu Lasten des Katzenbesitzers.
2.5 Besondere Hinweise
Werden mangelhafte hygienische Verhältnisse in der Wohnung des Katzenhalters festgestellt, ist der Vorstand berechtigt, die fristlose Kündigung der
Mitgliedschaft auszusprechen.
Sollten dem Vorstand erhebliche Mängel in der Haltung von Katzen bekannt werden, ist er aus Gründen des Tierschutzes berechtigt, entsprechende Tierschutz-
organisationen einzuschalten und ebenso die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft auszusprechen.
2.6 Haftung / Haftungsausschluß
Eine Haftung des Katzen-Sitter-Club´s, vertreten durch den Vorstand, für Schäden jeglicher Art, die durch die Pflegekatzen, bzw. die Betreuungsverbindung entstehen, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Es haftet in jedem Fall der Katzenbesitzer.
Der Katzen - Sitter - Club, deren Verantwortliche und der Vorstand übernehmen k e i n e Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch Nichtzustandekommen oder eine Nichteinhaltung einer getroffenen Betreuungsverein-barung entstehen oder entstanden sind.
Der Vorstand übernimmt keine Garantie dafür, daß in jedem Falle auch tatsächlich eine Betreuungsverbindung zustandekommt.
Eine Haftung des Katzen-Sitter-Club´s / Vorstandes für hierdurch dem Katzenbesitzer evtl. entstehende Nachteile wird ausgeschlossen.
3 Katzen-Sitting
1. Mitgliederverbindung
Die Mitglieder setzen sich grundsätzlich untereinander in Verbindung.
2. Betreuungsvorgang und Art
Die Betreuung kommt individuell zwischen den Parteien zustande.
2.1 Damit die Möglichkeiten einer Betreuung für
das einzelne Clubmitglied wahrscheinlicher
wird, gibt der Vorstand einmal jährlich
aktualisierte Mitgliederlisten aus (Jan./FEb.)
2.2 Des weiteren dienen die Treffen zum "Runden
Tisch u/o Stammtisch einer weiteren Förderung
der Betreuungsmöglichkeiten.
3. Die Zusage zur Übernahme einer Betreuung ist
unbedingt einzuhalten.
In triftigen Ausnahmesituationen (Krankheit,
Unfall u. a.) ist vom Betreuer unverzüglich für
eine Vertretung zu sorgen.
4. Sollte der Katzenbesitzer sich nicht zum
vereinbarten Termin gemeldet haben, muss der
Katzensitter weiter seinen Dienst tun oder
nötigenfalls für Ersatz sorgen.
Auf keinen Fall dürfen die Katzen länger als
höchstens einen Tag ohne Betreuung bleiben.
Bei längerer Abwesenheit (mehr als zwei Wochen -
max. 4 Wo.) ist es von Vorteil zum frühest möglichen
Zeitpunkt an die Betreuung mit einer - der Dauer
der Abwesenheit angemessenen - Anzahl von
Katzen-Sittern zu organisierenm.
Zum Beispiel:
3 Wochen = zwei Betreuer a 10/11 Tage.
Hierdurch kann sicher gestellt werden, daß die Grenzen
der Zumutbarkeit nicht überschritten wird und die
Freude am Katzensitting erhalten bleibt.
5. Sind dem Vorstand des KSC
Betreuungswünsche und /- termine bekannt,
wird er diese auch bei den Treffen (Runder Tisch /
Stammtisch) und mit dem Versand der
Mitgliederlisten bekanntgeben.
Aktuelle Mitgliederlisten (innerhalb der
Städte/Stadtteile nach Strassen geordnet)
werden einmal jährlich oder auf Anforderung von
Mitgliedern versandt.
Ansonsten wird der Katzen-Sitter-Club von sich aus
NICHT zu einer Betreuung tätig.
Diese Richtlinien wurden in den Mitgliedertreffen als Mustervorlage und Information für Interessenten ausgelegt.
Sie werden / wurden nach Beitragseingang jedem neuen Mitglied ausgehändigt.
Katzen - Sitter - Club
c/o Paul Kemmerer, Frankfurter Str. 13, 61449 Steinbach/Ts
Tel.: 06171 / 98 21 46 / -47 FAX: 06171 / 98 21 48
e-mail: ksc-kemmerer@t-online.de
Bankverbindung (Beiträge und Spenden):
Raiffeisenbank Oberursel e.G
BLZ - 500 617 41 Konto - 117 250
Letztes Update: 10.11.2008 eMail-Adresse geändert
16.12.2008 Nachtrag "Bad Soden" bei "Grundsätzliches" (s. o.)
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